Finanzierung der Jugendhilfe für Freie Träger

Einrichtungen der Jugendhilfe haben zum Ziel, eine Chancen-eröffnende Gesellschaft zu verwirklichen. Dazu zählt mitunter, jeden Menschen zu umfassender Teilhabe zu befähigen und so die Verwirklichungschancen für alle zu sichern. Denn soziale Ungleichheit gefährdet nicht nur das Recht junger Menschen auf gutes Aufwachsen oder aktive Mitwirkung. Viel mehr schmälert sie damit auch ihre Zukunftsperspektiven. Steht bei einem freien Träger der Jugendhilfe eine größere Baumaßnahme an, wie beispielsweise eine neue Fläche zum Toben für die Jugendlichen und Kinder oder ein neues Klettergerüst, kann dies schnell zum Problem werden. Häufig werden (Förder-)Gelder zeitlich verzögert oder nur teilweise ausgezahlt (mehr dazu lesen Sie unter Herausforderungen der Finanzierung größerer Projekte). Aus diesem Grund geht es im Kampf um faire Chancen junger Menschen zum einen um die Frage, wie finanzielle Ressourcen sozialer Förderer zu mobilisieren sind. Zum anderen aber auch, wie sie ergänzend und gut abgestimmt zu staatlichen Mitteln bzw. Leistungen eingesetzt werden können. Denn auch in einem gut ausgebauten Sozialstaat, wie Deutschland, fehlen häufig die finanziellen Mittel zur Gewalt- und Suchtprävention für Jugendliche oder die Skalierung wirkungsvoller Maßnahmen. Aus Gründen wie diesen, gewinnt das Impact Investing an wachsender Bedeutung. Denn immer mehr AnlegerInnen möchten mit ihrer Geldanlage nicht nur eine finanzielle, sondern auch emotionale Rendite erzielen. Im Vordergrund steht hierbei, mit dem Investment eine gesellschaftlich wertvolle Wirkung zu erzielen.  

Was kann man unter Jugendhilfe verstehen und welche Ziele werden mit ihr verfolgt?

Unter dem Begriff Jugendhilfe verstehen sich alle Angebote, durch die junge Menschen nicht nur in ihrer Entwicklung gefördert oder zur Selbstbestimmung befähigt werden. Viel mehr handelt es sich dabei auch darum, sie zu sowohl gesellschaftlicher Mitverantwortung als auch Engagement anzuregen.  Dazu zählen ebenfalls außerschulische Beschäftigungen. Zur Verfügung gestellt werden diese Angebote vor allem von freien Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Zu den Leistungen und Inhalten zählen mitunter:

  • Die außerschulische Jugendbildung (mit u.a. allgemeiner, politischer, kultureller und technischer Ausbildung)
  • Sport, Spiel und Geselligkeit
  • Die internationale Jugendarbeit
  • Die Kinder- und Jugenderholung

Im Folgenden haben wir Ihnen drei Beispiele für Großprojekte der Jugendhilfe aufgezählt.  

Beispiele für Großprojekte der Jugendhilfe

Es gibt eine Vielzahl möglicher Großprojekte. Diese Projekte können vom Bau einer neuen Fläche zum Toben für Kinder und Jugendliche, bis hin zu (sozialpädagogischen) Programmen reichen.

Beispielprojekt 1

Auf dem Gelände einer Kinder- und Jugendeinrichtung soll bspw. ein Stückchen mehr Fläche zum Spielen gebaut werden. Zum ausgiebigen Spielen und Auspowern fehlt es jedoch an einem neuen Klettergerüst, einer Schaukel und/oder einem Sandkasten.

Beispielprojekt 2

In Zusammenarbeit von Schule, Eltern und ihren Kindern soll ein respektvoller gegenseitiger Umgang, ein offener Dialog, sowie eine nachhaltige Zusammenarbeit gefördert werden. Dies ist besonders wichtig, wenn sich ein Kind in der Schule auffällig verhält und dadurch zunehmende Schwierigkeiten bekommt. Häufig wird es in solchen Fällen sehr schwierig für den näheren Umkreis des Schülers, an diesen heranzukommen und zu ihm durchzudringen. Dies kann weitreichende Folgen mit sich tragen, die sogar das gesamte Familienleben belasten. Durch ein solches Projekt soll daher nicht nur Aufmerksamkeit auf die Problematik gezogen werden. Ebenso sollen sich die Eltern nicht allein gelassen fühlen und können sich mit anderen Eltern in ähnlichen Situationen austauschen und voneinander lernen. Damit einher geht häufig, dass Betroffene sich nicht isolieren, dafür aber ein Netzwerk bilden, wodurch sie vom Austausch zwischen Eltern, Schule und Kindern profitieren.

Beispielprojekt 3

Mit Hilfe der (sozialpädagogischen) Integrationsarbeit sollen die Entwicklungs-, Integrations- und Teilhabechancen von (geflüchteten) Minderjährigen, die mit ihren Familien in Deutschland leben, verbessert werden. Dies soll ihrer Benachteiligung, im Vergleich zu anderen Kindern und Jugendlichen, entgegenwirken. Dazu werden zum einen praxisbezogene Materialien erstellt oder Handlungsoptionen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Fachkräfte erarbeitet. Zum anderen sollen auch EntscheidungsträgerInnen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft für die Bedarfe von begleiteten Minderjährigen aufmerksam gemacht werden.  

Welche Träger stehen hinter der Jugendhilfe?

Die Jugendhilfe fällt in die Zuständigkeit einer Vielfalt von Trägern verschiedener Wertorientierungen. Dadurch soll nicht nur die Pluralität der Gesellschaft, sondern auch der jungen Menschen reflektiert werden. Die bereits genannten Tätigkeitsbereiche werden von sowohl freien als auch örtlichen und überörtlichen Trägern realisiert.

Die Zusammenarbeit der Träger und Finanzierung

Mit dem Ziel, die gesetzlichen Aufgaben und Bestimmungen der Jugendarbeit zu erfüllen, arbeiten die Träger der freien Jugendarbeit und der öffentlichen Jugendhilfe partnerschaftlich zusammen. Dabei liegt die Verantwortung bei den örtlichen und überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Von großer Bedeutung ist aber, dass die Selbstständigkeit der freien Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben, sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur geachtet wird. Somit gestalten die freien Träger ihre Jugendarbeit selbst (auch personell und organisatorisch), während die öffentlichen Träger ihren Fokus auf die finanzielle Förderung legen. Teilweise ergänzen die Jugendämter die freien Träger durch eigene Initiativen. Neben den Jugendämtern spielt auch der Jugendausschuss eine wichtige Rolle, da er (als Teil der Jugendämter) Fragestellungen bearbeitet, welche u.a. die Kinder- und Jugendhilfe betrifft. Zudem hat er im rechtlich vorgegebenen Rahmen Entscheidungen hinsichtlich der Kinder- und Jugendhilfe zu treffen und gegebenenfalls für die Vertretungskörperschaft vorzubereiten. Durch das verbindliche Zusammenwirken von freier und öffentlicher Jugendhilfe stellt der er das zentrale Gremium partnerschaftlicher Zusammenarbeit dar. Im Jahr 2017 stammten knapp 70 Prozent der Inhalte von geförderten Trägern der freien Jugendarbeit, aber nur rund 30 Prozent von öffentlichen Trägern (vgl. Deutscher Bundestag 2019: 8).  

Was ist ein „anerkannter Träger der freien Jugendhilfe“?

Freie Träger können grundsätzlich als solche anerkannt werden, wenn sie

  1. Im Bereich der Jugendhilfe tätig sind,
  2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
  3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie fähig sind einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten, und
  4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Die Anerkennung ist keine Voraussetzung, um in der Jugendarbeit tätig zu sein oder für einzelne Maßnahmen oder Leistungen Förderung von öffentlichen Trägern zu erhalten; jedoch räumt sie den betroffenen Vereinigungen eine stärkere Rechtsposition ein.

  • Die Anerkennung erfolgt nach Ermessensausübung des Jugendhilfeausschusses des jeweiligen zuständigen öffentlichen Trägers.
  • Ein Anspruch auf Anerkennung entsteht nur, wenn der Träger auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.
  • Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände sind bereits von Gesetzes wegen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Wie wird die Jugendhilfe gefördert?

Die Förderung erfolgt träger- und maßnahmenbezogen. Das bedeutet, es werden generell Aufgaben der Jugendarbeit und insbesondere die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und -gruppen gefördert. Die Maßnahmen, durch welche die freien Träger gefördert werden sollen, fallen nicht ausschließlich in die Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen öffentlichen Träger. Auf der Grundlage sind auch die Bundesländer und der Bund hierzu verpflichtet; freiwillige Unterstützung – auch anderer Stellen – bleibt daneben ebenfalls möglich und erfolgt etwa dank Stiftungen, Spenden oder Crowddarlehen.  

Herausforderungen der Finanzierung größerer Projekte

Letztlich sind nur solche Organisationen, die in der Lage sind Veränderungen zu erkennen und erfolgreich darauf zu reagieren, zukunftsfähig. Es mangelt glücklicherweise meist nicht an innovativen Ideen und entsprechenden Handlungsansätzen. Die Umsetzung hängt jedoch an der finanziellen Unterstützung. Hemmende Faktoren im Bereich Kinder- und Jugendarbeit sind die aktuellen finanziellen Bedingungen, insbesondere die (kommunale) Haushaltsnot (dazu im nächsten Kapitel mehr). Die Jugendhilfeetats werden in der Regel sehr stark von Leistungsbereichen, wie Kindertagesstätten und Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen, Kinder- und Jugendarbeit steht "hintenan". Hier gilt es immer wieder die eigenen Stärken aufzuzeigen (anhand funktionierender Projekte) und hinzuweisen, dass „das Geld gut in der Jugendarbeit angelegt ist“ (vgl. Maurer 2017: 61). Betont werden sollten „die Aktivitäten, Institutionen und Prozesse zur Schaffung, Kommunikation, Bereitstellung und zum Austausch von Angeboten, die einen Wert haben für Kunden, Auftraggeber, Partner und Gesellschaft insgesamt“ (vgl. Christa 2010: 20, zitiert nach Maurer 2017: 61). Zu den Zuständigkeiten und Aufgaben der Leitungskräfte gehört auch, sich um alternative Finanzierungsformen, neben der öffentlichen finanziellen Förderung zu kümmern, ohne den öffentlichen Träger aus seiner eigentlichen Pflicht zu entlassen. Um Jugendarbeit auszugestalten und zu finanzieren, muss der Fokus von Politik und Öffentlichkeit immer wieder auf die Stärken dieser Leistungen der Jugendhilfe, gelenkt werden.

Die finanziellen Engpässe der Kommunen stellen eine Herausforderung für die Jugendarbeit dar

Wie bereits erwähnt liegt die Zuständigkeit, die Kinder- und Jugendarbeit zu fördern und finanzielle Ressourcen zu gewährleisten bei den öffentlichen Trägern. Zwar ist über Höhe und Umfang nichts gesagt, dennoch handelt es sich um eine klare Leistungsverpflichtung. In der Praxis fehlt es jedoch oft an der notwendigen Stabilität, denn es zeigen sich immer wieder zum Teil erhebliche Schwankungen bei der Höhe der Förderbeträge. Die angestrebte Planungssicherheit ist vor allem angesichts der eher schwierigen Haushaltslage der Länder und Kommunen oftmals nicht erreichbar. Ohne Frage ist die Kinder- und Jugendarbeit auch dadurch in jüngster Zeit in die Defensive geraten. Aber es stimmt ebenso, dass die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen, unter anderem auch durch die steigenden Kosten für die frühkindliche Bildung, immer beschränkter geworden sind und Handlungsspielräume enger werden. Zwar wuchsen die Ausgaben für die Kinder und Jugendarbeit seit dem Jahr 2000 von knapp 1,4 Milliarden Euro auf 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2010 (vgl. Schäfer 2013: 14). Doch dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass die Gesamtförderbeträge von Bund, Ländern und Kommunen in den letzten 15 Jahren angestiegen sind. Von einer nennenswerten Verbesserung der Finanzausstattung der Kinder- und Jugendarbeit kann, verglichen mit dem Beginn der 2000er-Jahre, keine Rede sein. Zudem wird in den Kommunen häufig auf Projekte verzichtet und es werden kaum neue Impulse für die Praxis durch zusätzliche Mittel gesetzt. Folglich müssen alle sozialen Träger, Förderer und Unterstützer vor allem in diesen Zeiten zusammenarbeiten, um Großprojekte zu gestalten. Im Folgenden erfahren Sie, inwiefern Xavin freie Träger der Jugendhilfe bei der Realisierung genannter Großprojekte unterstützen kann.  

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Inwiefern kann Xavin freie Träger der Jugendhilfe bei der Finanzierung von Großprojekten unterstützen?

Xavin ermöglicht es freien Trägern, dringend benötigte Großprojekte durch Crowddarlehen in kurzer Zeit effizient zu realisieren. Dies erfolgt, indem ein geplantes Großprojekt inklusive aller Eckdaten und Details auf der Xavin-Website präsentiert, für potenzielle Unterstützer und Anleger sichtbar gemacht und vermarktet wird. Dabei werden jeweils verschiedene Anlagepakete zur Auswahl gestellt. Je nach Laufzeit und etwaigem Zinssatz, haben die Investoren dann im Nachgang eine entsprechend garantierte Rendite zu erwarten. Ein besonderer Anreiz für Xavin-Investoren ist jedoch v.a. die emotionale Rendite, die die Projekte jeweils mit sich bringen. Denn in den meisten Fällen kommen die Anleger aus der Region oder es besteht sogar ein persönlicher Bezug zum Projekt-Initiator. Die Xavin-Finanzierung bietet allen Anlegern und freien Trägern darüber hinaus eine Reihe von Vorteilen. Nicht nur ist sie schnell, flexibel und günstig oder bietet Hilfe in allen Phasen. Viel mehr wird eine Vielzahl an Unterstützern und Anlegern in das Projekt miteinbezogen. Dadurch profitieren freie Träger der Jugendhilfe auch von unserem umfangreichen Netzwerk, wodurch Sie Ihr Fundraising-Pool nachhaltig erweitern können.

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