Zuletzt aktualisiert am 26.05.2025

Kapitallebensversicherung zur privaten Altersvorsorge: Ist die Versicherung wirklich sinnvoll?

Kapitallebensversicherungen zählen zu den bekanntesten Angeboten, wenn es um die finanzielle Absicherung und Altersvorsorge geht. Doch können Sie angesichts der Zinsentwicklung damit wirklich noch fürs Alter vorsorgen? Wir geben Ihnen deshalb einen strukturierten Überblick über Funktionen, Leistungen, Chancen und Risiken der Kapitallebensversicherung.

Rentnerpärchen spart für die Rente

Was ist eine Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung ist ein langfristiger Versicherungsvertrag, mit zwei zentralen Zielen: den Hinterbliebenenschutz im Todesfall und eine zusätzliche Altersvorsorge. Damit kombinieren sämtliche kapitalbildenden Lebensversicherungen Elemente der Risikolebensversicherung mit einem Sparvertrag.

Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung gibt es bei der privaten Rentenversicherung keinen festen Hinterbliebenenschutz. Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, bleibt das angesparte Kapital je nach Tarif teilweise oder vollständig beim Versicherer.

Welche Kapitallebensversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Formen der Kapitallebensversicherung: die klassische und die fondsgebundene Variante.

Klassische Variante

Bei der klassischen Kapitallebensversicherung wird der Sparanteil festverzinslich angelegt. Der Versicherer garantiert eine bestimmte Verzinsung für die gesamte Laufzeit, zusätzlich kann eine Überschussbeteiligung hinzukommen. Die Ablaufleistung ist planbar und setzt sich aus garantierten und nicht garantierten Teilen zusammen.

Fondsgebundene Versicherung

Bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen wird der Sparanteil in Investmentfonds investiert. Eine garantierte Auszahlung gibt es hier meist nicht. Die Rendite hängt vollständig von der Entwicklung der gewählten Fonds ab. Diese Variante bietet höhere Chancen, ist aber auch mit mehr Risiken verbunden. Einige Tarife kombinieren feste Garantien mit fondsgebundener Anlage.

Wie hilft die Kapitallebensversicherung bei der Vorsorge?

Unabhängig von der gewählten Variante zahlen Sie regelmäßig Beiträge an die gewählte Versicherungsgesellschaft. Dabei gibt es sowohl Policen mit gleichbleibenden Beiträgen als auch Verträge mit einer Beitragsdynamik. In diesen Fällen erhöht sich der Beitrag regelmäßig, meist jährlich, um einen festen Prozentsatz oder entsprechend eines Indexwertes. Damit werden sowohl der Versicherungsschutz als auch die spätere Auszahlung an die Inflation angepasst.

Beitrag

Ein Teil Ihres eingezahlten Geldes wird für den Hinterbliebenenschutz verwendet. Sollten Sie vor Laufzeitende versterben, zahlt der Versicherer die im Vertrag festgelegte Todesfallleistung an die begünstigten Personen aus. Diese Zahlung ist unabhängig vom bis dahin angesparten Betrag. Der andere Teil wird festverzinslich angelegt für den Vermögensaufbau als Altersvorsorge. Die Anlage basiert dabei immer auf einem garantierten Zinssatz.

Garantiezins

Der Garantiezins ist die feste Verzinsung, die der Versicherer auf den Sparanteil gewährt. Für Neuverträge im Jahr 2025 beträgt er maximal 0,25 Prozent pro Jahr. Er gilt für die gesamte Vertragsdauer und bildet die Grundlage für die garantierte Auszahlung.

Überschussbeteiligung

Zusätzlich kann eine Überschussbeteiligung anfallen. Sie wird jährlich neu festgelegt und hängt vom wirtschaftlichen Ergebnis des Versicherers ab. Überschüsse erhöhen die Auszahlung am Ende des Vertrags, sind aber nicht garantiert.

Vorzeitige Kündigung

Wird der Vertrag vorzeitig von Ihnen beendet, zahlt das Unternehmen den Rückkaufswert aus. Er liegt in den ersten Jahren häufig unter den eingezahlten Beiträgen, da Abschlusskosten und Gebühren bereits verrechnet wurden.

Auszahlung

Zum Ende der Laufzeit wird die sogenannte Ablaufleistung fällig. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des bis dahin angesparten Guthabens. Dieses setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, dem Garantiezins und möglichen Überschüssen zusammen. Eine Mindesthöhe ergibt sich aus dem Garantiezins. Die Auszahlung kann entweder einmalig oder als monatliche Rente beantragt werden.

Wie funktioniert der Vermögensaufbau der kapitalbildenden Lebensversicherung?

Sie schließen 2025, im Alter von 30 Jahren eine kapitalbildende Lebensversicherung ab. Fortan zahlen Sie monatlich 100 Euro über eine Laufzeit von 30 Jahren ein. Insgesamt also 36.000 Euro. Der Vertrag sieht einen Garantiezins von 1,25 Prozent pro Jahr vor. Zusätzlich wird eine Überschussbeteiligung von durchschnittlich 3,33 Prozent angenommen.

Nach 30 Jahren ergibt sich dann folgende Ablaufleistung:

  • Eingezahlte Beiträge: 36.000 Euro
  • Garantierte Leistungen: ca. 40.500 Euro
  • Gesamte Ablaufleistung (inkl. Überschüsse): ca. 40.500

Dieser Betrag wird entweder einmalig oder als monatliche Rente ausgezahlt. Im Todesfall vor Ablauf der Laufzeit erhalten Ihre Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme.

Wichtig: Die tatsächliche Rendite hängt immer von mehreren Faktoren ab. Darunter die Entwicklung der Überschussbeteiligung und die Kostenstruktur des Vertrags.

Welche Kosten fallen bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung an?

Bei Kapitallebensversicherungen gibt es diverse, teils versteckte Kosten. Diese Gebühren beeinflussen, wie viel von Ihrem eingezahlten Kapital tatsächlich in den Vermögensaufbau fließt. Und wie hoch am Ende die Auszahlung ausfällt. Mit folgenden Kosten müssen Sie immer rechnen.

Welche Kosten fallen während der Laufzeit an?

Die wichtigsten Kosten einer kapitalbildenden Lebensversicherung sind die Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Risikokosten. Sie werden direkt oder indirekt aus den Beiträgen entnommen und beeinflussen damit den Anteil, der tatsächlich in den Kapitalaufbau fließt.

Abschlusskosten

Die Abschlusskosten decken die Vergütung für die Vermittlung und den Vertragsabschluss. Diese liegen bei vielen Policen bei 2,5 Prozent der Beitragssumme. Sie werden auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt.

Verwaltungskosten

Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten. Damit werden die Kosten für die Vertragsführung, Kapitalanlage und Kommunikation mit den Versicherten abgedeckt. Diese Kosten sind übrigens bereits in der Beitragskalkulation enthalten und werden jährlich verrechnet.

Risikobeitrag

Auch der Hinterbliebenenschutz verursacht Kosten. Der Risikobeitrag für die Todesfallleistung wird regelmäßig aus dem Beitrag entnommen und reduziert damit Ihren Sparanteil.

Fondsgebühren

Bei fondsgebundenen Varianten entstehen zusätzlich Fondsgebühren, die unabhängig vom Versicherer anfallen und direkt die Wertentwicklung der Anlage beeinflussen.

Wie wirken sich die laufenden Kosten auf Rendite und Auszahlung aus?

Allgemein mindern die Kosten den verfügbaren Anteil für den Vermögensaufbau zur Altersvorsorge. Deshalb liegt gerade in den ersten Vertragsjahren der Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Wenn Sie den Vertrag bereits wenige Jahre nach Abschluss der Police kündigen wollen, müssen Sie daher mit finanziellen Verlusten rechnen.

Aber auch langfristig reduzieren hohe Kosten die effektive Verzinsung. Und selbst bei stabiler Überschussbeteiligung kann die tatsächliche Rendite deutlich unter dem Garantiezins liegen, wenn die internen Kosten des Versicherers hoch sind. Diese Differenz fällt aber oft erst bei der Auszahlung auf.

Daher sollten Sie vor Abschluss genau prüfen, welche Kostenpositionen im Vertrag ausgewiesen sind. Viele Versicherungsgesellschaften weisen die Gesamtkosten einer Kapitallebensversicherung über eine sogenannte Effektivkostenquote aus. Dieser Wert beschreibt, um wie viel Prozent sich die jährliche Rendite des Vertrags durch alle Kostenpositionen im Durchschnitt verringert. Die Effektivkostenquote erlaubt einen Vergleich unterschiedlicher Angebote. Sie zeigt aber nicht, wie sich die einzelnen Kostenarten zusammensetzen. Möchten Sie die genaue Struktur verstehen, sollten Sie daher die Produktinformationsblätter und Vertragsbedingungen im Detail prüfen.

Welche Steuern müssen bei Auszahlung der Kapital­lebens­versicherung bezahlt werden?

Wie viel von der Ablaufleistung tatsächlich zur Verfügung steht, hängt auch noch von der steuerlichen Behandlung ab. Diese richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Laufzeit und der gewählten Auszahlungsform. Und auch danach, ob der Vertrag durchgängig bespart oder zwischenzeitlich beitragsfrei gestellt wurde.

Einmalauszahlung bei Neuverträgen

Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, ist der Ertrag bei einer Einmalauszahlung grundsätzlich steuerpflichtig. Besteuert wird dann die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem ausgezahlten Kapital. Dieser Betrag unterliegt der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Eine steuerliche Begünstigung greift, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre laufen, und die Auszahlung darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahrs erfolgen. In diesem Fall wird der Ertrag nur zur Hälfte besteuert. Das ist die sogenannte Halbeinkünftebesteuerung.

Wichtig: Die steuerliche Begünstigung entfällt, wenn der Vertrag in den ersten fünf Jahren beitragsfrei gestellt wird. Das bedeutet: Wird die Beitragszahlung vorübergehend ausgesetzt oder dauerhaft beendet, verliert der Vertrag rückwirkend seinen steuerlich privilegierten Status, auch wenn Laufzeit und Alter eigentlich erfüllt wären.

Was bedeutet es, wenn kapitalbildende Lebensversicherungen beitragsfrei gestellt werden?

Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen, zahlen Sie ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Beiträge mehr ein. Der Vertrag bleibt bestehen, aber mit reduzierten Leistungen.

Der Versicherer berechnet auf Basis des bis dahin angesparten Guthabens eine neue, reduzierte Versicherungssumme für den Todesfall sowie eine neue garantierte Ablaufleistung. Diese fällt jedoch deutlich niedriger aus als ursprünglich vereinbart, da kein Kapital mehr eingezahlt wird. Die Laufzeit des Vertrags bleibt unverändert.

Eine Beitragsfreistellung kann sinnvoll sein, wenn Sie sich die Beiträge vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr leisten können, den Versicherungsschutz aber nicht vollständig verlieren möchten. Damit ist es eine gute Alternative zur Kündigung der Police.

Monatliche Rente und Ertragsanteil

Wird die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung nicht als Einmalzahlung, sondern in Form einer lebenslangen Monatsrente ausgezahlt, gilt ein anderes steuerliches Verfahren. In diesem Fall greift die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Sie unterscheidet sich deutlich vom Prinzip der Abgeltungsteuer bei Einmalauszahlungen.

Besteuert wird bei der monatlichen Rentenzahlung nicht der gesamte Auszahlungsbetrag, sondern nur ein festgelegter Ertragsanteil. Dieser ergibt sich aus dem Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und ist gesetzlich fixiert. Je später die Rentenzahlung beginnt, desto niedriger ist der steuerpflichtige Anteil. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren liegt der Ertragsanteil beispielsweise bei 17 Prozent, bei einem Beginn mit 60 Jahren bei 22 Prozent. Der nicht steuerpflichtige Teil der Rente bleibt dauerhaft steuerfrei.

Die Steuer fällt nur auf den Ertragsanteil der jeweiligen Monatsrente an und wird im Zuflussprinzip erhoben, also jeweils im Monat der Auszahlung. Es wird keine Abgeltungsteuer fällig, sondern die persönliche Einkommensteuer gemäß individuellem Steuersatz. Daraus kann sich insbesondere bei Rentnern mit niedrigem Einkommen eine geringere Steuerlast ergeben als bei Kapitalauszahlungen.

Altverträge und steuerfreie Auszahlung

Eine steuerfreie Rentenzahlung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und betrifft ausschließlich Altverträge mit Beginn vor 2005, die nicht in Kapital, sondern vollständig in eine monatliche Rente übergehen. In den meisten Fällen müssen Rentenzahlungen jedoch zumindest anteilig versteuert werden.

Auch bei der Kombination aus teilweiser Kapitalauszahlung und anschließender monatlicher Rente wird die Ertragsanteilsbesteuerung nur auf den Rentenanteil angewendet. Der vorherige Kapitalbetrag wird dabei nach den Regelungen für Einmalauszahlungen behandelt.

Wer plant, die Kapitallebensversicherung später als monatliche Rente zu beziehen, sollte bereits bei Vertragsabschluss die steuerlichen Auswirkungen im Blick behalten. Insbesondere bei der Wahl des Rentenbeginns.

Kapitalbildende Lebens­versicherung: Zinsen und Renditeentwicklung

Die Höhe der späteren Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hängt nicht nur vom eingezahlten Betrag, der Laufzeit und den Steuern ab, sondern vor allem von der Verzinsung. Diese setzt sich aus dem vertraglich garantierten Zins und einer möglichen Überschussbeteiligung zusammen. Beide Komponenten haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert.

Entwicklung des Garantiezinses

Der Garantiezins ist gesetzlich gedeckelt und wurde über die Jahre immer weiter abgesenkt. Lag er vor zwei Jahrzehnten noch bei vier Prozent, beträgt er für Neuverträge im Jahr 2025 nur noch 0,25 Prozent pro Jahr. Die garantierte Ablaufleistung fällt dadurch deutlich niedriger aus als bei älteren Verträgen. Diese Entwicklung betrifft alle kapitalbildenden Lebensversicherungen und spiegelt das anhaltende Niedrigzinsumfeld wider.

Rolle der Überschüsse

Da der Garantiezins bei Neuverträgen kaum noch über dem Inflationsniveau liegt, hängt die tatsächliche Auszahlung zunehmend von der Überschussbeteiligung ab. Überschüsse werden vom Versicherungsunternehmen erwirtschaftet: etwa aus Kapitalerträgen, Risikogewinnen oder geringeren Verwaltungskosten.

Die tatsächliche Höhe unterscheidet sich aber stark zwischen einzelnen Anbietern. Während früher Gesamtverzinsungen von vier Prozent und mehr üblich waren, liegt die laufende Verzinsung im Jahr 2025 bei vielen Policen nur noch zwischen 1,5 und 2,5 Prozent. Und: Ein Anspruch auf bestimmte Beteiligungshöhen besteht nicht. Die Höhe wird jedes Jahr neu festgelegt.

Für Investoren bedeutet das: Die im Angebot genannte Ablaufleistung ist stets eine unverbindliche Projektion. Möchten Sie sich ein realistisches Bild verschaffen, sollten Sie die historischen Überschussbeteiligungen des jeweiligen Anbieters einsehen und berücksichtigen, dass auch diese keine Garantie für die Zukunft sind.

Was bei der Rendite zu beachten ist

Die Rendite einer Kapitallebensversicherung ergibt sich erst am Ende der gesamten Laufzeit. Entscheidend ist dabei nicht nur die Verzinsung, sondern auch der Einfluss der laufenden Kosten, der Besteuerung und der Vertragsstruktur. Generell gilt: Die Kombination aus Garantiezins und Überschüssen reicht heute oft nicht mehr aus, um eine inflationssichere private Altersvorsorge aufzubauen. Kapitallebensversicherungen gehören heute daher eher zu den konservativen Geldanlagen mit niedriger, aber planbarer Auszahlung.

Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge: Vorteile und Nachteile

Ob sich eine kapitalbildende Lebensversicherung nun langfristig lohnt, hängt also nicht nur von Garantiezins und Laufzeit ab. Sondern auch von den laufenden Kosten, der Flexibilität und Ihrer persönlichen Lebenssituation. Deswegen ist es sinnvoll, einmal alle Vor- und Nachteile gegenüberzustellen:

Vorteile Nachteile
Garantierte Auszahlung am Ende der Laufzeit Geringe Rendite durch niedrigen Garantiezins
Kombination aus Vermögensaufbau und Hinterbliebenenschutz Überschüsse nicht garantiert
Auszahlung als Einmalbetrag oder lebenslange Rente möglich Hohe Kosten, vor allem in den ersten fünf Jahren
Planbarkeit durch festen Zins und definierte Laufzeit Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung häufig unter den eingezahlten Beiträgen
Zusatzbausteine wie Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit möglich Lange Vertragsbindung ohne flexible Anpassung
Inflationsschutz durch Beitragsdynamik wählbar Besteuerung der Auszahlung bei Neuverträgen

Für wen ist eine Kapitallebensversicherung sinnvoll?

  • Für Personen, die eine Auszahlung mit garantierter Mindesthöhe zu einem festen Zeitpunkt erwarten und gleichzeitig eine vertraglich festgelegte Summe im Todesfall absichern möchten.
  • Für Personen, die keinen reinen Risikoschutz wünschen, sondern eine kombinierte Lösung aus Vermögensaufbau und Hinterbliebenenabsicherung.
  • Für Haushalte mit langfristig konstantem Einkommen, die über Jahrzehnte hinweg feste Beiträge leisten können und keine flexible Kapitalverfügbarkeit benötigen.
  • Für Versicherte, die besonderen Wert auf planbare Auszahlungsmodelle legen, unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte.
  • Für Versicherungsnehmer, die auf Grundlage der Halbeinkünftebesteuerung steuerlich begünstigt ausgezahlt werden möchten (Voraussetzung: Mindestlaufzeit und Auszahlungsalter erfüllt).
  • Für Selbstständige oder Personen ohne betriebliche Altersversorgung, die Kapitalaufbau und Risikoschutz nicht getrennt organisieren wollen.

Alternative zur kapitalgebenden Versicherung: Crowdinvesting als moderne Altersvorsorge

Kapitallebensversicherungen bieten zwar planbare Auszahlungen. Damit sind Sie aber langfristig an Verträge gebunden. Und Sie werden mit einer intransparenten Kostenstruktur konfrontiert. Außerdem sind die Versicherungen bei der aktuellen Marktlage nur bedingt renditestark. Möchten Sie sich finanziell absichern und beim Vermögensaufbau stärker auf Flexibilität, Transparenz und Ertragschancen setzen, dann kann das Crowdinvesting.

Denn im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist das investierte Kapital beim Crowdinvesting nicht in einen Versicherungsvertrag eingebunden, sondern wird direkt in konkrete Projekte oder Unternehmen angelegt. Damit haben Sie einen unmittelbaren Bezug zur realen Wirtschaft. Und potenziell höhere Renditen. Besonders bei langfristigen Anlagezielen kann Crowdinvesting eine sinnvolle Ergänzung sein.

Wichtig ist auch hier: Crowdinvesting ersetzt keine Basisabsicherung, sondern erweitert die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Möchten Sie sich tiefer mit dem Thema beschäftigen, finden Sie bei uns zahlreiche Bildungs-, Sozial- und Infrastrukturprojekte, die im Rahmen von Crowdinvesting finanziert werden. Außerdem informieren wir Sie in unserem Blog regelmäßig über allgemeine Finanzthemen, Neuerungen und Trends aus der Finanzbranche.