Steuererklärung: Hilfe zum Ausfüllen der Anlage KAP bei Xavin

Sie haben sich an einer Xavin-Finanzierung beteiligt und jetzt stehen die ersten Zinszahlungen an? Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den ersten Anlegern in Deutschland, die ihr Geld bewusst sozial und gesellschaftlich nachhaltig anlegen – und jetzt erhalten Sie die Zinsen dafür. Um Ihnen die korrekte Versteuerung der Zinseinkünfte aus Xavin-Projekte zu erleichtern, haben wir Ihnen eine kleine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung erstellt.  

Sie haben Ihre Zinsen gespendet?

Die Zinseinkünfte müssen auch dann versteuert werden, wenn Sie die Zinszahlung eines Jahres gespendet haben. In diesem Fall erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung über die Höhe der gespendeten Zinsen vom jeweiligen Projektstarter. Die Zuwendungsbestätigung können Sie ebenfalls für die Steuererklärung verwenden, um die Spende steuerlich geltend zu machen.  

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zinseinkünfte aus Xavin-Projekten müssen als Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies geschieht in der „Anlage KAP“. Die folgenden Beispiele und Bilder helfen Ihnen die Zinseinkünfte Ihrer Xavin-Geldanlage einzutragen. Sollten Sie weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt haben, müssen Sie diese ebenfalls an der richtigen Stelle in der „Anlage KAP“ angeben.

Abgeltungssteuer muss von den Anlegern abgeführt werden

Da bei Xavin-Finanzierungen Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung und ohne Erfolgszins handelt, müssen Anleger die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung erfassen. Die Abgeltungssteuer wird nicht bereits vor Auszahlung der Zinsen einbehalten. Falls Sie also mit allen Kapitaleinkünften eines Jahres den Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro überschreiten, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP beim Finanzamt verpflichtet.

Die Anlage KAP ausfüllen

1. Persönliche Angaben

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Im ersten Schritt sind die persönlichen Angaben zu machen. Dafür müssen Vor- und Nachname sowie die persönliche Steuernummer angegeben werden.

Außerdem muss der Haken bei „zur Einkommensteuererklärung“ gesetzt werden. Wählen anschließend über die beiden unteren Kästen aus, welche steuerpflichtige Person die Zinserträge versteuert.

2. Günstigerprüfung beantragen

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Entscheiden Sie nun, ob Sie beim Finanzamt die sogenannte „Günstigerprüfung“ beantragen möchten. Hierbei prüft das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Kapitalertragssteuer (25%).

Sollte das der Fall sein, greift Ihr persönlicher Steuersatz auch bei der Versteuerung der Kapitalerträge. Es macht daher Sinn, die Günstigerprüfung in Anspruch zu nehmen.

3. Zinszahlungen ohne einbehaltene Steuern in der Anlage KAP

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Da bei Xavin-Investments bei der Zinsauszahlung keine Steuern einbehalten werden, müssen diese Zinseinkünfte in Zeile 18 angegeben werden.

Diese Zinserträge werden pauschal mit 25% Abgeltungssteuer sowie gegebenenfalls mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Sollte die zuvor beantragte Günstigerprüfung ergeben haben, dass Ihr persönlicher Steuersatz vorteilhaft ist, so wird dieser angesetzt.

4. Nichts eintragen in Zeile 28

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In Zeile 28 sollte nichts eingetragen werden. Bei Xavin-Darlehen handelt es sich nämlich nicht um partiarische Darlehen.

5. Freistellungsaufträge und Sparerpauschbetrag

Freistellungsaufträge und Sparerpauschbetrag sind bei Xavin-Anlagen nicht relevant, da der Emittent (Projektstarter) vorab keine Kapitalertragssteuer für die Anleger abzuführen hat.

Die Xavin-Zinsbestätigung

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Jeder Anleger auf der Xavin-Plattform erhält nach Auszahlung der Zinsen eines Projektes eine Zinsbestätigung per Email, auf der die erhaltenen Zinserträge aufgeführt sind. Die Bestätigung enthält auch die Information, wo die Erträge in der „Anlage KAP“ einzutragen sind.

Sollten Sie in mehrere Xavin-Projekte investiert haben, müssen Sie die Zinserträge eines Jahres einfach addieren.

Bitte beachten Sie: Die Informationen dieses Beitrags stellen keine steuerliche Beratung durch Xavin dar.  Unsere Steuerkanzlei  hat den Beitrag geprüft und inhaltlich freigegeben. Bei konkreten Fragen zu Steuern und der Steuererklärung, wenden Sie sich am besten direkt an einen Steuerberater.