Zuletzt aktualisiert am 09.09.2024

Rentenlücke berechnen: So schließen Sie Ihre Versorgungslücke und sichern Ihre Altersvorsorge

Laut Definition ist die Rentenlücke die Differenz zwischen dem zu erwartenden Einkommen im Ruhestand und dem Lebensstandard, den eine Person halten möchte. Sie entsteht, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstil zu finanzieren. Ursachen für eine Rentenunterdeckung können längere Phasen von Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, niedrige Verdienste oder Kindererziehungszeiten sein, die sich negativ auf die Höhe der Rentenansprüche auswirken.

Spardose für die Rente

Darum ist die Rentenlücke so wichtig: Die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht aus, um den eigenen gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Ohne zusätzliche finanzielle Vorsorge für das Alter entsteht eine Versorgungslücke, die zu finanziellen Schwierigkeiten im Ruhestand führen kann.

Um diese Lücke zu schließen, sollte jeder frühzeitig zusätzlich eine private oder betriebliche Vorsorge treffen, etwa in Form von Investitionen in Aktienfonds, Crowdinvesting oder speziellen Sparplänen.

Thema Rentenlücke: Wie hoch ist die eigene Rente?

Wer wissen möchte, wie hoch die eigene Rente derzeit ist, erfährt das über die Renteninformation. Dieses Dokument wird einmal jährlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten angesammelt haben. Alternativ kann es auch online angefordert werden. Dieses Dokument informiert über den aktuellen Stand der Rentenanwartschaften und gibt eine Prognose, wie hoch die Rente bei gleichbleibender Einzahlung bis zum Renteneintrittsalter voraussichtlich ausfallen wird.

Was steht genau in der Renteninformation?

  1. Bisher erworbene Rentenansprüche: Die Renteninformation zeigt, wie viel Rente Sie basierend auf den bereits geleisteten Beiträgen erhalten. Der angegebene Wert ist brutto, das heißt, ohne Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen.

  2. Prognose der Altersrente: Es wird auch geschätzt, wie hoch die Rente sein wird, wenn weiterhin Beiträge in gleicher Höhe wie in den letzten Jahren eingezahlt werden.

  3. Erwerbsminderungsrente: Die Information enthält ebenfalls Angaben darüber, welche Rente bei voller Erwerbsminderung ausgezahlt werden würde.

  4. Rentenanpassung: Es werden zudem Hochrechnungen gezeigt, wie sich die Rente bei jährlichen Anpassungen um 1 oder 2 % verändern könnte.

Rentenlücke berechnen: Nutzung von Online-Rechnern

Möchten Sie mehr über Ihre Altersvorsorgelücke wissen, kommen Sie um die Berechnung der Rentenlücke nicht herum. Nur dann wissen Sie, wie groß die finanzielle Lücke tatsächlich ist

zwischen der zu erwartenden gesetzlichen Rente und dem eigenen Finanzbedarf. Dafür gibt es online diverse Rechner, mit denen Sie die Lücke in der monatlichen Altersrente schnell und einfach ermitteln können.

Die Rechner berücksichtigen hierfür das letzte Nettoeinkommen, private Altersvorsorge (Rürup-Rente oder Riester-Rente), betriebliche Altersvorsorge sowie den geplanten Rentenbeginn.

Viele Onlinerechner zur Rentenlücke berücksichtigen zusätzlich auch noch die Punkte Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Inflation und zukünftige Gehaltserhöhungen in deren Berechnungen. Damit wird ein realistisches Bild der persönlichen Versorgungslücke möglich. Denn:

  • Nach dem Ruhestand können Rentenbezüge steuerpflichtig sein, abhängig von der Höhe der Einkünfte. Insbesondere die gesetzliche Rente und Erträge aus eigenen Vorsorgen können steuerpflichtig sein. Ein präziser Rentenlückenrechner sollte also die steuerliche Belastung berücksichtigen, um die tatsächlich verfügbaren Mittel nach Abzug der Steuern sichtbar zu machen.

  • Auch im Ruhestand werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Diese Kosten schmälern ebenfalls das verfügbare Rentengeld. Da diese Ausgaben direkt von der gesetzlichen Rente abgezogen werden, müssen sie als feste Posten berücksichtig werden.

  • Durch die Inflation sinkt die Kaufkraft des Geldes im Laufe der Zeit. Demnach wird das heute noch ausreichende Einkommen für den Ruhestand mit Eintritt ins Rentenalter möglicherweise nicht mehr ausreichen.

  • Auch die Gehaltserhöhungen beeinflussen die Höhe, die Sie in die eigene Vorsorgelücke investieren müssen. Deswegen müssen Gehaltserhöhungen ebenfalls bei der Berechnung der Rentenlücke mit einfließen.

Persönliche Rentenlücke in verschiedenen Lebenssituationen

Natürlich betrifft die Rentenunterdeckung nicht alle Menschen in gleichem Maße. Bestimmte Lebensumstände, wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder der Status als Selbstständiger, können aber größere Rentenlücken hinterlassen.

Witwen/Witwer: Auswirkungen der Hinterbliebenenrente

Wenn ein Ehepartner stirbt, haben die Hinterbliebenen - Witwen wie Witwer - Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Hiervon gibt es zwei Varianten: Die kleine Witwenrente, die 25 % der Rente des Verstorbenen ausmacht und meist auf zwei Jahre befristet ist. Und die große Witwenrente, die 55 % beträgt.

Die große Witwenrente erhalten alle Personen, die älter als 47 Jahre sind, erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Jedoch können eigene Einkünfte, wie Gehalt oder andere Renten, die Höhe der Hinterbliebenenrente reduzieren, unter entsprechender Berücksichtigung der Freibeträge. So liegt der Freibetrag für eigene Einkünfte seit Juli 2023 bei 992,64 Euro netto monatlich.

Und dennoch ist die Versorgungslücke für die Hinterbliebene mitunter ein Problem. Denn das Einkommen des verstorbenen Ehepartners wird nicht vollständig ersetzt. Und obwohl die große Witwenrente eine gewisse Unterstützung bietet, reicht sie oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu erhalten. Besonders problematisch wird es, wenn der verstorbene Partner das Haupteinkommen beigesteuert hat.

Mütter: Rentenlücke durch Kindererziehung

Mütter (und Väter), die aufgrund der Kindererziehung zeitweise nicht oder nur reduziert arbeiten, sind oft von einer Rentenunterdeckung betroffen. Obwohl der Gesetzgeber dies durch Kindererziehungszeiten ausgleichen möchte, reicht dieser Ausgleich in vielen Fällen nicht aus, um den vollen Einkommensverlust zu kompensieren.

Warum entsteht trotzdem eine Rentenlücke?

  • Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen: Viele Eltern arbeiten während der Kindererziehungszeit oder danach in Teilzeit. Oder sie legen längere Pausen im Beruf ein. Dadurch zahlen sie weniger Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung ein. Das wiederum verringert die spätere Altersversorgung. Frauen sind hiervon besonders betroffen, da 67 % der Mütter nicht in Vollzeit arbeiten. Diese Unterbrechungen summieren sich im Laufe der Jahre zu einem spürbaren Nachteil bei den Rentenansprüchen auf.

  • Geringere Rentenansprüche: Zwar erhalten Eltern für die Erziehung ihrer Kinder Rentenpunkte, aber diese Punkte ersetzen oft nicht den Einkommensausfall durch die Reduzierung der Arbeitszeit. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Mütter 2,5 Rentenpunkte pro Kind, was einer monatlichen Rentenerhöhung von 94 Euro (West und Ost) entspricht. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es 3 Rentenpunkte. Das entspricht nach aktuellen Rentenwerten von monatlich 37,60 Euro pro Rentenpunkt, 112,80 Euro mehr pro Monat.

  • Beitragsbemessungsgrenze: Für Mütter, die während der Erziehungszeit wieder arbeiten, werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Rentenpunkte angerechnet. Verdienen sie darüber hinaus, werden diese Einkünfte nicht mehr voll in die Rentenpunkteberechnung einbezogen, was vor allem Top-Verdienerinnen benachteiligt.

  • Care-Arbeit und unbezahlte Tätigkeiten: Viele Mütter übernehmen außerdem die unbezahlte Arbeit im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder. Die sogenannte Care-Arbeit. Diese Tätigkeiten fließen aber nicht in die Berechnung der Rentenansprüche ein. Das führt aber dazu, dass Mütter weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daher im Alter geringere Ansprüche haben.

Beispiel einer Rentenlücke durch Kindererziehung:

Eine Mutter verdient vor der Geburt ihres Kindes 3.000 Euro monatlich (das entspricht 36.000 Euro jährlich). Nach der Geburt arbeitet sie drei Jahre in Teilzeit und verdient nur noch 1.500 Euro monatlich (18.000 Euro jährlich).

  • Vor der Geburt: Mit einem Einkommen von 36.000 Euro pro Jahr hätte sie etwa 0,83 Rentenpunkte pro Jahr erworben, da ihr Einkommen knapp unter dem Durchschnittseinkommen von 43.142 Euro (2024) liegt (36.000 / 43.142 = 0,83).

  • Teilzeitarbeit nach der Geburt: Durch das reduzierte Einkommen von 18.000 Euro sinken die Rentenansprüche auf 0,42 Rentenpunkte pro Jahr (18.000 / 43.142 = 0,42).

Während der Kindererziehungszeit erhält sie für jedes Kind, das nach 1992 geboren wurde, 3 Rentenpunkte, was einer monatlichen Rentenerhöhung von rund 113 Euro (West und Ost) entspricht.

Trotz der Erziehungszeiten und der zusätzlichen Rentenansprüche entsteht eine Altersversorgungslücke. Hätte die Mutter in Vollzeit weitergearbeitet und das Durchschnittseinkommen erreicht, hätte sie jährlich einen vollen Rentenpunkt erworben. Die reduzierte Teilzeitarbeit und die damit verbundene geringere Anzahl an Rentenpunkten führt jedoch zu einem geringeren Rentenanspruch im Alter.

Beispiel mit Elternzeit und Teilzeitarbeit:

  • Elternzeit (1 Jahr): Während der Elternzeit erhält die Mutter 1 Rentenpunkt pro Jahr, unabhängig davon, ob sie arbeitet oder nicht. Das gilt für die ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes. Die Punkte entsprechen dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Für ein in den alten Bundesländern geborenes Kind erhöht sich die monatliche Rente durch diese Erziehungszeiten um 112,80 Euro (West und Ost).

  • Teilzeitarbeit nach der Elternzeit (2 Jahre): Nach der Elternzeit arbeitet die Mutter in Teilzeit und verdient 1.500 Euro monatlich (18.000 Euro jährlich). Hier erhält sie 0,42 Rentenpunkte pro Jahr (18.000 Euro / 43.142 Euro ≈ 0,42), da ihr Einkommen deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegt.

Das bedeutet:

  • Vor der Geburt (Vollzeit): Bei einem Jahresgehalt von 36.000 Euro hätte die Mutter in Vollzeit 0,83 Rentenpunkte pro Jahr erworben.

  • Elternzeit: Während der Elternzeit erhält sie 1 vollen Rentenpunkt pro Jahr.

  • Teilzeit: Nach der Elternzeit, während der Teilzeitarbeit, erhält sie nur noch 0,42 Rentenpunkte pro Jahr.

Insgesamt ergibt sich durch die reduzierte Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit spätere eine finanziell spürbare Lücke. Diese können auch die Rentenansprüche während der Elternzeit nicht vollständig ausgleichen.

Arbeitslose: Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf das spätere Rentenniveau

Auch längere Phasen der Arbeitslosigkeit können die Rentenlücke vergrößern. Wie hoch die Auswirkungen sind, hängt davon ab, ob eine Person Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht.

  1. Arbeitslosengeld I: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I zahlt die Agentur für Arbeit weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Diese Beiträge basieren jedoch nur auf 80 % des letzten Bruttoeinkommens. Das bedeutet, dass die Rentenansprüche für diese Zeit um etwa ein Fünftel geringer ausfallen als bei einer vollen Beschäftigung.

  2. Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Seit 2011 werden für den Bezug von Arbeitslosengeld II keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese Zeiten gelten zwar als Anrechnungszeiten, was bedeutet, dass sie für die Mindestversicherungszeiten (z. B. 35 Jahre für die Regelaltersrente) berücksichtigt werden. Sie wirken sich jedoch nicht positiv auf die durchschnittliche Rentenhöhe aus.

Beispiel:

Eine Person verdient vor ihrer Arbeitslosigkeit 40.000 Euro jährlich. Bei Arbeitslosengeld I würden die Rentenbeiträge auf der Grundlage von 80 % dieses Einkommens, also 32.000 Euro jährlich, berechnet. Statt eines vollen Rentenpunkts würde nur noch 0,74 Rentenpunkte angerechnet werden - wodurch auf Dauer die Rentenlücke entsteht.

Selbstständige: Besonderheiten und Herausforderungen

Selbstständige und Freelancer sind meist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Lediglich bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Pflegekräfte und Künstler (über die Künstlersozialkasse, KSK) sind pflichtversichert. Alle anderen müssen sich selbst um die finanzielle Absicherung im Alter kümmern.

Für alle anderen Freiberufler gilt: Da keine regelmäßigen Pflichtbeiträge in die Rente eingezahlt werden, wächst die Rentenlücke immer weiter an. Um dem entgegenzuwirken, muss jeder Freelancer frühzeitig mit der finanziellen Vorsorge fürs Alter beginnen.

Beispiel: Ein Freelancer, der 10 Jahre lang nicht in die Rentenversicherung einzahlt, sammelt keine Rentenpunkte. Ohne selbst für das Alter vorzusorgen, hat er später keine Rentenansprüche.

Wichtig: Bis zum Alter von 45 Jahren können Sie freiwillig Beiträge nachzahlen. Oder Sie kaufen ab dem Alter von 50 Jahren zusätzliche Punkte.

Beamte: Rentenlücke trotz Pension

Und selbst bei Beamten spielt das Thema Vorsorge fürs Alter eine wichtige Rolle. Denn was viele nicht wissen: Auch für Beamte kann im Ruhestand eine Pensionslücke entstehen, obwohl die Pension als sicher und planbar gilt.

Die Höhe der Pension richtet sich nach der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Gehalt. Vollzeitbeamte, die die vorgeschriebenen 40 Dienstjahre vollenden, können eine maximale Pension von 71,75 % des letzten Bruttoeinkommens erreichen. Allerdings erreichen viele Beamte diese Höchstgrenze nicht, unter anderem wegen Teilzeitstellen, späterer Verbeamtung oder vorzeitigem Ruhestand.

Und: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente wird die Beamtenpension voll versteuert, was zu weiteren Abzügen führt.

Beispiel:

Eine Lehrerin, die nach 30 Jahren in den Ruhestand geht, erhält nur rund 54 % ihres letzten Bruttoeinkommens als Pension. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.691 Euro sind das 3.386 Euro. Laut Rentenberechnung beträgt die Pensionslücke in diesem Fall 1.305 Euro monatlich.

Hausfrau: Rentenlücke füllen

Besonders gravierend ist die Vorsorgelücke für Hausfrauen, die keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Altersvorsorge eingezahlt haben. Dadurch erwerben sie nur wenig oder sogar keine Rentenansprüche.

So muss eine Hausfrau, die 20 Jahre lang nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, im Alter nur mit einer sehr geringen Rente rechnen. Zwar wird für Kindererziehungszeiten ein gewisser Ausgleich geschaffen, doch selbst dieser reicht meist nicht aus, um den Einkommensausfall vollständig auszugleichen.

Beispiel:

Eine Hausfrau, die 20 Jahre lang nicht in die gesetzliche Altersvorsorge eingezahlt hat, erhält durch die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten zwar einen gewissen Rentenanspruch. Angenommen, sie erhält für zwei Kinder insgesamt 6 Rentenpunkte. Ohne weitere Beitragszeiten und mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von über 80 Jahren reicht diese Summe jedoch nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Umso wichtiger ist es, frühzeitig über eine finanzielle Absicherung nachzudenken.

Ein weiterer Ansatz ist der Abschluss eines Ehegattenvertrags, der eine finanzielle Absicherung des nicht arbeitenden Partners vorsieht. Damit kann festgelegt werden, dass ein Teil der Renten- oder Betriebsrentenansprüche des erwerbstätigen Partners auf den nicht erwerbstätigen Partner übertragen wird.

Arzt: Rentenlücke schließen

Auch Ärzte, insbesondere freiberufliche Ärzte oder niedergelassene Ärzte, können im Alter von einer Rentenlücke betroffen sein. Und das, obwohl sie in der Regel ein hohes Einkommen haben und oft einem berufsständischen Versorgungswerk angehören.

Ursachen der Rentenlücke bei Ärzten:

  1. Freiberufliche Tätigkeit: Viele Ärzte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern in ein Versorgungswerk, das ihre Altersvorsorge regelt. Zwar erhalten sie im Ruhestand Zahlungen aus diesem System - aber die Beiträge hängen meist von den eigenen Einnahmen ab. Wenn die Einnahmen geringer oder unregelmäßig sind, wie es bei Selbstständigen der Fall sein kann, fallen auch die Rentenansprüche niedriger aus. Dadurch kann eine Lücke zwischen dem zuletzt erzielten Einkommen und den späteren Zahlungen entstehen.

  2. Berufliche Unterbrechungen: Auch Ärzte, die in Teilzeit arbeiten oder Elternzeit nehmen, bauen weniger Ansprüche in ihrem Versorgungswerk auf, was zu geringeren Altersbezügen führt.

  3. Unzureichende private Vorsorge: Viele Ärzte verlassen sich auf die Zahlungen ihres Versorgungswerks und investieren nicht ausreichend in die eigene Rentenvorsorge, wie z. B. diverse Anlageprodukte.

Beispiel:

Ein niedergelassener Arzt zahlt über viele Jahre in ein Versorgungswerk ein, nicht aber in die gesetzliche Rentenversicherung. Seine Beiträge sind von seinen Einnahmen abhängig, die über die Jahre variieren. Wenn der Arzt im Ruhestand mit monatlichen Ausgaben von 5.000 Euro rechnet, aber das Versorgungswerk ihm nur 3.500 Euro zahlt, entsteht eine Rentenlücke von 1.500 Euro. Um diese Lücke zu schließen, müsste er zusätzlich in private Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne oder in andere Anlageformen investieren.

Rentenlücke füllen: Tipps für ein finanziell unabhängiges Leben im Alter

Um beim Thema Altersvorsorge finanziell unabhängig zu sein, sollten Sie frühzeitig zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung der eigenen Rente treffen. Dafür gibt es die betriebliche und private Vorsorge:

1. Abschließen einer privaten Rentenversicherung

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Schließung der Rentenlücke ist die private Altersvorsorge. Mit Riester- oder Rürup-Renten und ETF-Sparplänen können Sie gezielt Kapital für das Alter aufbauen.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge:

  1. Riester-Rente: Eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, die insbesondere für Angestellte und Familien attraktiv ist. Die Beiträge werden durch staatliche Zulagen und Steuervorteile unterstützt. Die Riester-Rente eignet sich besonders für Menschen, die auch im Alter eine zusätzliche Rente wünschen, die lebenslang ausgezahlt wird.

  2. Rürup-Rente (Basisrente): Diese Form ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler geeignet, da sie keine staatliche Förderung über Zulagen erhalten. Die Rürup-Rente bietet jedoch erhebliche steuerliche Vorteile, da die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls als lebenslange Rente.

  3. ETF-Sparpläne: Mit ETFs (Exchange Traded Funds) können Sie langfristig Kapital an den Finanzmärkten ansammeln. Sie eignen sich besonders für risikofreudigere Anleger, die langfristig in breit gestreute Fonds investieren möchten.

2. Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Rente über den Arbeitgeber aufzustocken. Dabei fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt in eine Rentenversicherung, die entweder über den Arbeitgeber selbst oder über externe Anbieter abgeschlossen wird. Dies geschieht oft steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit anderen Worten: Erst beim Eintritt in den Ruhestand werden dann die Steuern fällig.

Zu den gängigsten Modellen gehören:

  1. Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Die Beiträge stammen entweder direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers oder werden zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt.

  2. Pensionskassen/Pensionsfonds: Diese Anlageformen sind ebenfalls steuerlich gefördert und können von Arbeitgebern und Arbeitnehmern genutzt werden.

  3. Unterstützungskassen: Diese werden vom Arbeitgeber finanziert und dienen als zusätzliche Altersvorsorge für leitende Angestellte oder Geschäftsführer.

Crowdinvesting: Eine gute Strategie zur Rentenlückenschließung

Crowdinvesting bietet Privatanlegern die Möglichkeit, mit kleineren Beträgen in verschiedene Projekte, Immobilien oder Unternehmen zu investieren und dadurch die Rentenlücke zu schließen. Besonders sinnvoll ist dabei die Investition über Plattformen wie Xavin. Crowdinvesting bietet die Möglichkeit, mit relativ geringem Kapital einen direkten Beitrag zu gesellschaftlich wichtigen Projekten wie dem Schulbau zu leisten und gleichzeitig von festen Zinserträgen zu profitieren.

Warum Crowdinvesting für die Altersvorsorge?

  • Attraktive Renditen: Im Vergleich zu traditionellen Sparplänen bietet Crowdinvesting höhere Zinssätze. Anleger können je nach Projekt und Risiko mit jährlichen Renditen von 3 % bis 8 % rechnen.

  • Geringe Einstiegshürden: Schon mit kleinen Beträgen können Sie investieren und an den Erträgen teilhaben. So können Sie auch bei begrenztem Budget langfristig Kapital für das Alter aufbauen.

  • Nachhaltige Projekte: Plattformen wie Xavin bieten die Möglichkeit, in Projekte zu investieren, die nicht nur finanziellen Ertrag bieten, sondern auch einen sozialen und ökologischen Mehrwert schaffen. Dies kann z. B. der Bau von Bildungseinrichtungen oder kommunalen Einrichtungen sein.

Nehmen wir an, Sie investieren über eine Crowdinvesting-Plattform wie Xavin 2.000 Euro in den Bau einer Kita. Das Projekt läuft über einen Zeitraum von 5 Jahren. Während der Laufzeit erhalten Sie jährlich Zinsen auf Ihre Investition. Diese Zinserträge könnten beispielsweise bei 3,5 % pro Jahr liegen. Das bedeutet, dass Sie jährlich 70 Euro an Zinsen erhalten. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie die jährlichen Zinsen als angespartes Kapital zusätzlich zu Ihrer Anfangsinvestition zurück.

Die regelmäßigen Zinserträge aus solchen Investments können gezielt genutzt werden, um die Rentenlücke zu schließen. In Kombination mit weiteren Investitionen in Crowdinvesting-Projekte oder anderen Altersvorsorgeinstrumenten schaffen Sie sich so ein zusätzliches Einkommen für Ihren Ruhestand.