Der Totalverlust bezeichnet den vollständigen Verlust des konkret eingesetzten Anlagebetrags. In diesem Fall erhalten Privatanleger weder das ursprünglich investierte Kapital noch etwaige Zinszahlungen zurück. Dabei bezieht sich der Verlust aber nicht auf theoretische Kursdifferenzen oder zwischenzeitliche Wertschwankungen. Er bezieht sich exakt auf die finale Nichtrückzahlung des investierten Betrags, zum Beispiel durch Insolvenz des Emittenten oder dem endgültigen Scheitern eines Projekts. Betroffen sind dabei sämtliche Anlageformen, bei denen kein gesetzlicher oder vertraglicher Rückzahlungsanspruch besteht.
Grundsätzlich muss zwischen börsengehandelten Produkten und Crowdinvesting unterschieden werden. An der Börse kommt der Totalverlust vor, wenn eine Aktiengesellschaft insolvent wird. Die ausgegebenen Aktien verlieren in diesem Fall ihren Wert, weil die Inhaber als Anteilseigner im Insolvenzverfahren in der Regel nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Unternehmensanleihen oder Derivate ohne ausreichende Absicherung.
Beim Crowdinvesting droht der Totalverlust vor allem dann, wenn Projekte scheitern und die Rückzahlung des Kapitals vollständig ausbleibt. Typisch sind hier Investitionen in Start-ups, Immobilienentwicklungen oder soziale Initiativen, die über Nachrangdarlehen oder Genussrechte finanziert werden. Bei Crowdinvesting-Projekten wird häufig auf Nachrangdarlehen zurückgegriffen, weil diese Konstruktion aus Sicht des Projektträgers bilanziell, wie Eigenkapital wirkt. Diese Finanzierungsform ist aber nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Der Rückzahlungsanspruch ist rechtlich nachrangig ausgestaltet – bei wirtschaftlichem Misserfolg bleiben Anleger unberücksichtigt.
Ein Nachrangdarlehen ist eine spezielle Form des Kredits. Hier tritt der Rückzahlungsanspruch der Kapitalgeber im Rang hinter andere, vorrangige Forderungen zurück.
Das bedeutet konkret: Im Fall einer Insolvenz oder Liquidation des Schuldners werden zunächst alle anderen Gläubiger bedient. Erst wenn deren Forderungen vollständig beglichen wurden, erhalten Nachrangdarlehensgeber ihr Geld zurück. Sofern dann noch Mittel übrig sind.
Im Zusammenhang mit dem Totalverlustrisiko ist das Thema besonders relevant. Denn: Ein Nachrangdarlehen erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts für private Anlegerinnen und Anleger deutlich.
Da die Rückzahlung im Insolvenzfall rechtlich nachgeordnet ist, besteht keine Garantie, dass die Investoren überhaupt noch etwas erhalten. Selbst wenn das Projekt teilweise erfolgreich war oder noch verwertbare Vermögenswerte bestehen, reichen diese häufig nur aus, um die vorrangigen Gläubiger zu bedienen.
Der Totalverlust tritt nicht nur theoretisch auf. Vor allem bei nachrangigen Finanzierungen zeigt die realistische Risikoanalyse: Anleger verlieren meist nicht nur Teile, sondern in bis zu jedem dritten Projekt ihr gesamtes Kapital. Daten aus Statistiken, Einzelfällen und systematischer Branchenanalyse belegen, wie insgesamt und unter welchen Bedingungen dieser Worst‑Case tatsächlich eintritt.
Eine Arbeitsgruppe der Hochschule RheinMain nennt eine durchschnittliche Ausfallquote von 30 % bei deutschen Startup‑Crowdinvesting‑Initiativen seit Marktstart 2011. Damit verlieren etwa 3 von 10 Projekten ihr eingesetztes Kapital vollständig. Trotz einiger erfolgreicher Ausnahmen mit über 300 % Rendite.
Auch im Impact‑Investing lag laut Investoren‑Erfahrungsberichten die Ausfallquote bei ca. 0,3 % pro Einzelprojekt. Aufsummiert ist das ein Totalverlust von rund 26 % in einem Portfolio.
Immobilien‑Crowdinvesting hat ein ähnliches Muster: In Deutschland waren bis Ende 2019 sieben Insolvenzen aus 514 Projekten bekannt; das entspricht einer Ausfallquote von rund 1,4 % vergebener Projekte, bezogen auf die Gesamtanzahl.
Doch allgemeine Zahlen der Verbraucherzentralen zeigen auch, dass 90 % aller Crowdinvesting-Projekte die planmäßige Rückzahlung erreichen.
Ein prominentes Beispiel für einen vollständigen Verlust ist das Start‑up Protonet, das 2017 trotz erfolgreicher Crowdinvesting‑Finanzierung (3,5 Mio. €) Insolvenz anmelden musste. Zahlreiche Anleger verloren ihr Kapital.
Im Start‑up‑Segment war 2023 ein Rekordjahr mit 238 Insolvenzen, darunter große Investments wie Xpay, Urbanara und Clevershuttle. Zusammen hatten sie über 200 Mio. € Kapital eingesammelt.
Das Verlustrisiko steigt bei:
Sicherer sind Projekte mit hoher Eigenkapitalquote, bonitätsgestützten Sicherheiten und fortgeschrittenem Projektstatus wie Genehmigungen, Mietverträgen oder Mietvorauszahlungen.
Aktien oder Anleihen zeigen allgemein eher selten Totalausfälle. Der Totalverlust bei Immobilien‑Crowdinvesting bleibt bislang begrenzt auf einzelne Projekte.
Obwohl Nachrangdarlehen risikoreicher sind, als beispielsweise ein Sparbrief mit seiner gesetzlichen Einlagensicherung, gibt es auch hier bestimmte Schutzmechanismen, die das Risiko eines Totalverlusts mindern können. Wichtig dabei ist, ob diese Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben sind oder auf freiwilliger Basis von Anbietern umgesetzt werden. Die rechtliche Absicherung ist dabei klar vom individuellen Sicherungskonzept eines Projekts zu unterscheiden.
Anbieter bestimmter Finanzinstrumente unterliegen dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der EU-Verordnung über Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO). Beide Regelwerke verpflichten zur umfassenden Risikoaufklärung. Dazu zählt unter anderem ein verbindlicher Hinweis auf den möglichen Totalverlust. Außerdem muss ein Key Investment Information Sheet (KIIS) bereitgestellt werden, das die Struktur, das Rückzahlungsmodell und die wirtschaftlichen Risiken des Projekts zusammenfasst. Die Angaben im KIIS sind für Anbieter verbindlich. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. Eine Absicherung im rechtlichen Sinn bieten diese Vorschriften jedoch nicht. Sie ersetzen keinen Rückzahlungsanspruch und schaffen keine materiellen Sicherheiten.
Einige Projektträger verwenden vertragliche Sicherungskonstruktionen, um das Risiko des totalen Verlustes für Anleger zu reduzieren. Dazu gehören erstrangige Grundpfandrechte, Forderungsabtretungen oder schuldrechtlich verbriefte Bürgschaften. Die Wirksamkeit dieser Sicherheiten hängt von ihrer rechtlichen Durchsetzbarkeit und der Werthaltigkeit des besicherten Objekts ab. Unverwertbare Sicherheiten oder nachrangige Absicherungen bieten keinen Schutz im Insolvenzfall. Entscheidend ist daher, ob die Sicherheit tatsächlich verwertet werden kann, nicht, ob sie im Prospekt genannt wird. Auch Rückkaufverpflichtungen oder Rücklagenzusagen durch Projektträger wirken nur dann, wenn sie vertraglich dokumentiert und liquiditätsseitig gedeckt sind.
Der Schutz vor einem Totalverlust entsteht nicht durch Garantieversprechen, sondern durch klare Information. Anlegerinnen und Anleger müssen erkennen können, unter welchen Bedingungen ein Rückfluss wahrscheinlich ist. Und wann eben nicht. Dazu gehören vollständige Angaben zur Projektstruktur, zur Mittelverwendung, zu bestehenden Verbindlichkeiten und zur Kapitaldienstfähigkeit. Auch Informationen zur Trägerschaft, zur bisherigen Rückzahlungshistorie oder zu etwaigen Fördermitteln sind relevant. Je transparenter ein Projekt ausgestaltet ist, desto besser lässt sich das Risiko bewerten.
Die Bewertung des Totalverlustrisikos setzt voraus, dass alle Investoren sämtliche Informationen zur jeweiligen Geldanlage bekommen. Wichtig dabei ist die Prüfung folgender Kriterien:
Die wirtschaftliche Stabilität des Projektträgers bildet die Grundlage jeder Rückzahlungsprognose. Maßgeblich sind geprüfte Jahresabschlüsse, Eigenkapitalquote, Liquiditätsentwicklung und laufende Verbindlichkeiten. Projekte mit unausgeglichenem Finanzierungsbedarf, hoher kurzfristiger Verschuldung oder fehlender Rücklagen sind strukturell anfälliger für einen Zahlungsausfall.
Nachvollziehbar dokumentierte Projekthistorien, externe Bewertungen und abgeschlossene Vorhaben mit vergleichbarer Struktur geben Orientierung. Fehlende Vorerfahrung, häufige Projektwechsel oder eine nicht nachvollziehbare Eigentümerstruktur erhöhen das Risiko und erschweren die Bewertung der Umsetzungskompetenz.
Ein belastbarer Eigenkapitalanteil reduziert das Risiko eines vorzeitigen Projektabbruchs. Wichtig ist das Verhältnis zwischen externen Fremdmitteln und eigenem Kapital. Eine klare Trennung zwischen eingesetztem Eigenkapital, gewährten Fördermitteln und nachrangigen Investorengeldern zeigt, wie tragfähig das Finanzierungskonzept ist.
Anlegerinnen und Anleger sollten prüfen, ob Tilgungen und Zinszahlungen endfällig (nach Projektabschluss) oder bereits während der Laufzeit geplant sind. Modelle mit laufender Auszahlung sind transparenter und kalkulierbarer. Erfolgsabhängige Rückzahlungsvarianten oder Konditionen mit Verlängerungsoptionen ohne Anlegereinfluss erhöhen hingegen die Unsicherheit.
Nur rechtlich durchsetzbare und wirtschaftlich bewertbare Sicherheiten reduzieren das Risiko. Dazu gehören erstrangige Grundpfandrechte, notariell beurkundete Forderungsabtretungen oder vollstreckbare Bürgschaften mit ausreichender Bonität. Interne Verwertungsrechte, projektabhängige Erträge oder reine Absichtserklärungen besitzen keine Schutzwirkung im Falle einer Insolvenz.
Ein fortgeschrittener Projektstand mit vorliegender Baugenehmigung, gesicherter Standortfrage, bestehenden Fördermittelzusagen oder unterzeichneten Verträgen signalisiert Umsetzungsreife. Projekte in Planungsphasen ohne belastbare Genehmigungslage oder mit offenen Abhängigkeiten gelten als risikoreicher.
Eine vollständige, strukturierte und widerspruchsfreie Darstellung aller relevanten Projekt- und Vertragsinhalte ist unverzichtbar. Fehlende Angaben zu Rückzahlungsrhythmus, Laufzeit, Sicherheiten oder Mittelverwendung erschweren die Risikobewertung erheblich und deuten auf Intransparenz im Angebot.
Der Vertrag muss klare Aussagen zur Rangfolge, Rückzahlungspflicht, Sicherungsvereinbarung und Beendigungsmöglichkeiten enthalten. Unbestimmte Rechtsbegriffe, fehlende Kündigungsklauseln oder nachträgliche Änderungsrechte zugunsten des Emittenten beeinträchtigen die rechtliche Durchsetzbarkeit des Anspruchs.
Ein vollständiges Key Investment Information Sheet (KIIS), eine deutlich sichtbare Risikowarnung und die Offenlegung wirtschaftlicher Interessenkonflikte sind rechtlich vorgeschrieben. Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, besteht ein begründeter Zweifel an der Verlässlichkeit des Angebots.
Xavin finanziert ausschließlich soziale und gemeinnützige Projekte, häufig mit staatlicher Beteiligung. Denn Rückflüsse erfolgen nicht aus Markterlösen, sondern über institutionelle Strukturen:
Dadurch reduziert sich das Risiko eines Totalverlusts gegenüber rein marktfokussierten Vorhaben. Diese Ausrichtung allein schafft jedoch keinen Rückzahlungsanspruch. Wichtig sind auch hier zusätzliche Prüf- und Bewertungssysteme.
Der Xavin‑Score ist ein eigenes Bewertungssystem zur Einschätzung von Projektqualität und Bonität. Er vergibt Noten von A+ bis E, basierend auf drei Hauptkategorien:
Ein Projekt mit der Note A+ hat typischerweise eine Förderquote über 50 %, eine Patronatserklärung und eine bewährte Projektträgerstruktur. Der Score erscheint transparent auf der Projektseite und wird bei neuen Informationen automatisch aktualisiert. Er ergänzt die regulären Risikohinweise um eine vergleichbare, faktenbasierte Bewertung mehrerer Dimensionen. Außerdem ist er nicht steuerbar durch Projektanbieter.
Trotz transparenter Scoring-Einstufung und institutioneller Rückzahlungswege bleibt ein Restrisiko. Denn auch soziale und gemeinnützige Projekte sind nicht automatisch risikofrei. Zwar fließen bei Vorhaben wie Kindertagesstätten oder Schulbauten oft staatliche Zuschüsse oder Mietverträge mit Kommunen ein. Entscheidend bleibt aber, wie die vertragliche Struktur ausgestaltet ist.
Selbst bei zugesagten Fördermitteln besteht das Risiko, dass Mittel verzögert oder an Bedingungen geknüpft ausgezahlt werden. Auch institutionelle Partner können Zahlungen aufschieben oder Verträge im Falle von Projektverzögerungen anpassen.
Ein weiterer Risikofaktor ist die Umsetzung: Wenn etwa bauliche oder betriebliche Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt werden, droht der Verlust der zugesagten Mittel. Hinzu kommt, dass Förderprogramme meist auf Zweckbindung ausgelegt sind. Eine Rückzahlung an private Anleger ist nur dann gesichert, wenn Rückflussmechanismen wie Mieteinnahmen, Ausfallbürgschaften oder vertraglich zugesicherte Rücklagen konkret dokumentiert sind. Die bloße Gemeinnützigkeit eines Projekts sagt nichts über dessen Liquiditätsplanung oder Zahlungsfähigkeit im Störfall aus.
Außerdem ist der Xavin‑Score kein Rechtsdokument, sondern eine analytische Orientierungshilfe. Anleger müssen weiterhin folgende Unterlagen individuell prüfen:
Die systematische Prüfung dieser Dokumente ist und bleibt notwendig. Nur so kann bewertet werden, ob das vertragliche Konstrukt auch bei Störungen wie Bauverzögerungen, Änderung von Förderbedingungen, betreiberspezifischen Risiken oder unvorhergesehenen gesetzlichen Anpassungen, weiterhin funktioniert.
Das Risiko eines Totalverlusts ist untrennbar mit Kapitalanlagen außerhalb der gesetzlichen Einlagensicherung verbunden. Auch beim Crowdinvesting besteht dieses Risiko. Aber nicht in allen Projekten im gleichen Maß. Wichtig ist, wie ein Projekt finanziert wird, welche Rückzahlungsstruktur vertraglich fixiert ist und ob institutionelle Partner eingebunden sind. Crowdinvesting ist demnach nicht gleich Crowdinvesting.
Gerade bei sozialen oder gemeinnützigen Vorhaben, wie sie über Xavin angeboten werden, ist das Ausfallrisiko eher gering. Denn hier greifen zusätzlich Fördermechanismen, Mietverträge mit öffentlichen Trägern oder Patronatserklärungen. Zwar schaffen auch diese Punkte keine 100-prozentige Sicherheit. Sie ermöglichen aber eine differenzierte Risikobewertung.
Generell schafft ein bewusster Umgang mit dem Totalverlustrisiko nicht nur Transparenz, sondern auch Planungssicherheit. Wer die Risiken kennt, kann sie einordnen und im Verhältnis zur erwarteten Rendite abwägen. Deshalb ist das Risiko eines Totalverlusts kein Grund, nicht in Crowdinvesting-Projekte zu investieren. Denn Xavin verbindet soziale Wirkung mit verbindlichen Rückzahlungsstrukturen und einem systematischen Scoring-Modell. So entsteht ein verantwortungsvoller Umgang mit allen Risiken. Eine gute Basis für nachhaltige Geldanlagen mit Wirkung und Substanz.