Ob festverzinsliches Wertpapier oder Aktienbeteiligung: Die Wandelanleihe vereint beides. Aber funktioniert diese hybride Geldanlage? Wann lohnt sich der Einstieg? Und welche Risiken ergeben sich daraus für Kapital, Kurs und Rückzahlung?
Die Wandelanleihe ist eine Sonderform der Anleihe. Sie wird in der Regel von einer Aktiengesellschaft ausgegeben und berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, das Wertpapier unter bestimmten Bedingungen in Aktien eines Unternehmens umzuwandeln. Auch für diese Form der Geldanlage gibt es eine vertraglich vereinbarte Verzinsung während der Laufzeit. Der Zinssatz liegt aber meist unter dem Niveau vergleichbarer Unternehmensanleihen. Grund dafür ist die zusätzliche Option auf Aktien, die im Wert steigen können.
Im Gegensatz zu klassischen Anleihen kann bei der Wandelobligation das ursprünglich zur Verfügung gestellte Kapital aber unter bestimmten Voraussetzungen zu Eigenkapital werden. Die dafür maßgeblichen Bedingungen, etwa Frist, Preis und Umtauschverhältnis, werden bei Ausgabe der Wandelanleihe eindeutig festgelegt.
Die genauen Bedingungen einer Wandelanleihe werden bei ihrer Emission (Ausgabe des Wertpapiers durch das Unternehmen zur Kapitalaufnahme) vertraglich festgelegt. Dazu gehören insbesondere der Wandlungspreis, das Wandlungsverhältnis sowie die Wandlungsfrist. Diese Angaben bestimmen, zu welchem Kurs und in welchem Verhältnis die Anleihe in Aktien des Unternehmens umgewandelt werden kann. Und in welchem Zeitraum dieses Recht ausgeübt werden darf.
Die Entscheidung zur Wandlung liegt in den meisten Fällen beim Anleger oder der Anlegerin selbst. Üben Sie also das Wandlungsrecht aus, erfolgt kein Rückfluss in Form von Geld. Stattdessen erhalten Sie Aktien des Unternehmens, und die Anleihe erlischt. Machen Sie das nicht, bekommen Sie zum Laufzeitende den Nennwert zurückbezahlt.
Der Börsenkurs der Wandelanleihe hängt übrigens im Wesentlichen vom Kurs der Aktie ab, in die sie umgewandelt werden kann. Steigt der Aktienkurs, steigt auch der Kurs der Wandelanleihe. Sinkt der Kurs, wirkt der Rückzahlungsanspruch zum Nennwert als Absicherung. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine Wandelanleihe mit Wandlungspflicht.
Die Rendite einer Wandelanleihe ergibt sich:
Während die laufende Verzinsung vertraglich fixiert ist, hängt der zusätzliche Ertrag von der Differenz zwischen dem Wandlungspreis und dem aktuellen Kurs der Aktie ab.
Kommt es zur Wandlung, werden dem Inhaber Aktien des Unternehmens geliefert. Übersteigt deren Marktwert den eingesetzten Kapitalbetrag, entsteht ein zusätzlicher Ertrag über die Verzinsung hinaus. Wird das Wandlungsrecht nicht genutzt, erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert. In diesem Fall entspricht die Rendite dem Kupon (jährlich gezahlter Zinsbetrag), berechnet auf den ursprünglichen Anlagebetrag.
Die Höhe des Gesamtertrags hängt also davon ab, ob die Anleihe gewandelt wird oder nicht. Bei einer Umwandlung zählt der Kurswert der gelieferten Aktien im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Passiert das nicht, bestimmt allein der Kupon die Rendite.
Die Wandelschuldverschreibung ist eine besondere Form der Anleihe. Neben der festen Verzinsung beinhaltet diese ein vertraglich geregeltes Recht zur Wandlung in Aktien. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine schuldrechtliche Forderung gegenüber dem Emittenten (Herausgeber), die durch ein Wandlungsrecht ergänzt wird. Damit haben Sie das Recht, die Schuldverschreibung zu einem vorher festgelegten Preis und innerhalb einer festgelegten Frist in Aktien des Unternehmens umzuwandeln. Die genaue Anzahl der Aktien ergibt sich dabei aus dem definierten Wandlungsverhältnis.
Während der Begriff Wandelanleihe im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Oberbegriff für alle wandelbaren Anleihen verwendet wird, ist die Wandelschuldverschreibung im deutschen Aktiengesetz ausdrücklich geregelt. Nach § 221 AktG bezieht sich dieser Begriff ausschließlich auf Anleihen, bei denen das Wandlungsrecht auf Aktien derselben Aktiengesellschaft gerichtet ist. Werden stattdessen Anteile eines anderen Unternehmens geliefert, handelt es sich nicht um eine Wandelschuldverschreibung im engeren Sinne.
Die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung braucht immer einen Beschluss der Hauptversammlung. Dabei wird ein sogenanntes bedingtes Kapital geschaffen. Mit anderen Worten: Die Aktien, in die gewandelt werden kann, entstehen erst dann, wenn das Wandlungsrecht tatsächlich ausgeübt wird. Erfolgt keine Wandlung, wird wie gehabt der Nennwert der Anleihe am Ende der Laufzeit in bar zurückgezahlt.
Die Wandelschuldverschreibung ist somit nicht nur eine Mittelbeschaffung, sondern ein Instrument gezielter Kapitalstrukturierung für Unternehmen. Durch die Möglichkeit, Fremdkapital bei Wandlung in Eigenkapital zu überführen, verbessert sich die Bilanzrelation des jeweiligen Unternehmens. Zudem verspricht die zusätzliche Wandlungsoption in der Regel eine niedrigere Verzinsung als bei normalen Schuldverschreibungen.
Wandelanleihen werden aufgrund ihrer Hybridstruktur häufig mit derivativen Finanzprodukten verwechselt. Doch rechtlich und wirtschaftlich gesehen gibt es hier klare Unterschiede. Denn Derivate sind an einen zugrunde liegenden Basiswert gekoppelt und gehören zu den spekulativen Geldanlagen. Dagegen verkörpern die regulär verzinslichen Wertpapiere der Wandelanleihe ein festes Gläubigerrecht gegenüber dem Emittenten. Sie gehören zwar zur Kategorie „Aktien und Anleihen“. Bilden darin aber eine eigenständige Wertpapierform mit eigenem Risikoprofil.
Verglichen mit Zertifikaten unterscheidet sich die Wandelanleihe in rechtlicher, wirtschaftlicher und risikobezogener Sicht. Zertifikate sind rechtlich gesehen keine Schuldverschreibungen im klassischen Sinne. Sie basieren auf einem Emissionsvertrag, gewähren keinen festen Zins und enthalten in vielen Fällen keinerlei Rückzahlungsanspruch zum Nennwert.
Die Rückzahlung hängt bei Zertifikaten in der Regel vollständig vom Kursverlauf des zugrunde liegenden Basiswerts ab. Zum Beispiel einem Index, Rohstoff oder einer Aktie. Bei negativer Entwicklung kann es daher zu einem vollständigen Verlust der investierten Summe kommen. Zertifikate sind deswegen besonders risikobehaftet.
Neben Wandelanleihen existiert mit der Optionsanleihe eine weitere Form von Anleihen, mit einem zusätzlichen Recht auf Aktienbezug. Beide Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Struktur, ihrer Funktion im Portfolio und ihrer Rückzahlungsmodalitäten.
Die Optionsanleihe ist eine festverzinsliche Schuldverschreibung, mit einem eigenständigen Bezugsrecht. Dieses Recht erlaubt es dem Inhaber oder der Inhaberin, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Aktien zu vorher bestimmten Konditionen zu kaufen. Die Anleihe selbst bleibt dabei bestehen und wird unabhängig vom Aktienerwerb am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Auch die Zinszahlung bleibt davon unberührt.
Das Bezugsrecht kann sich auf Aktien der Emittentin oder eines anderen Unternehmens beziehen. In vielen Fällen ist es vom Anleihepapier abtrennbar und kann separat an der Börse gehandelt werden. Die Aktien müssen im Fall der Ausübung zusätzlich gekauft werden. Es erfolgt also keine Umwandlung der Anleihe. Damit entsteht eine Kombination aus verzinster Anleihe und Aktienoption, bei der die Beteiligung am Unternehmen zusätzlich zur Rückzahlung erfolgt.
Bei Wandelanleihen ersetzt die Wandlung in Aktien die Rückzahlung. Der Inhaber entscheidet sich entweder für die Lieferung von Aktien oder für die Auszahlung des Nennwerts. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
Auch rechtlich ist die Konstruktion verschieden: Wandelanleihen erfordern ein bedingtes Kapital und einen Hauptversammlungsbeschluss, da sie direkt mit einer Kapitalerhöhung verbunden sind.
Da bei der Anleihe neue Aktien ausgegeben werden, sobald das Wandlungsrecht genutzt wird, zählt sie zu den Finanzinstrumenten mit kapitalerhöhender Wirkung. Diese Wirkung tritt jedoch nicht automatisch ein. Damit der Umtausch in Aktien technisch möglich wird, muss die Aktiengesellschaft bereits bei der Emission der Wandelanleihe rechtlich vorsorgen. Grundlage ist die sogenannte bedingte Kapitalerhöhung. Mit ihr können Unternehmen bei Bedarf Eigenkapital schaffen, ohne bereits bei Ausgabe der Anleihe neue Aktionäre aufnehmen zu müssen. Für das Unternehmen ergibt sich daraus eine bilanzpolitische Flexibilität: Zunächst wird Kapital als Fremdkapital aufgenommen, bei Wandlung jedoch in Eigenkapital überführt. Das hat natürlich positive Effekte auf die Eigenkapitalquote und Bonität.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist übrigens eine gesetzlich geregelte Maßnahme nach § 192 AktG. Sie erlaubt es einer Aktiengesellschaft, ihr Grundkapital unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich zu erhöhen.
Im Fall der Wandelanleihe bedeutet das: Die Erhöhung tritt erst ein, wenn das Wandlungsrecht tatsächlich ausgeübt wird. Vorher bleibt das Grundkapital formal unverändert. Anders als bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung, bei der neue Aktien sofort geschaffen und öffentlich angeboten werden, erfolgt die Ausgabe bei Wandelanleihen nur unter der Voraussetzung einer aktiven Wandlungsentscheidung durch die Anlegerin oder den Anleger. Das macht die Kapitalmaßnahme für das Unternehmen steuerbar.
Das dafür vorgesehene Kapital wird als „bedingtes Kapital“ bezeichnet. Es besteht rechnerisch, aber es wird erst dann im Handelsregister eingetragen, wenn die Wandlung stattgefunden hat. Die Höhe dieses Kapitalrahmens darf maximal 50 % des bestehenden Grundkapitals betragen. Der konkrete Wandlungspreis, das Wandlungsverhältnis und die Wandlungsfrist müssen im Emissionsprospekt außerdem immer eindeutig benannt sein.
Damit ein bedingtes Kapital wirksam geschaffen werden kann, braucht es einen Beschluss der Hauptversammlung. Für die endgültige Zustimmung ist zudem eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Der Beschluss regelt die maximal zulässige Anzahl an neuen Aktien, die Fristen sowie den Verzicht auf das gesetzlich vorgesehene Bezugsrecht der Altaktionäre. Sofern dieser ausgeschlossen werden soll.
Dieser Ausschluss des Bezugsrechts hat unmittelbare Folgen: Bestehende Aktionäre erhalten keine Möglichkeit, im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der Kapitalerhöhung zu partizipieren. Wird später gewandelt, kann dies zu einer Verwässerung ihrer Stimm- und Anteilsrechte führen. Viele Unternehmen wählen diesen Weg bewusst, um die Wandelanleihe flexibel zu strukturieren. Besondere hinsichtlich Zeitpunkt, Wandlungsverhältnis und Zielgruppe. Die Notwendigkeit eines Bezugsangebots würde aber diese Flexibilität einschränken.
Wandelanleihen werden von Unternehmen gezielt eingesetzt, um Finanzierung und Eigenkapitalstruktur in Einklang zu bringen. Sie dienen der Kapitalaufnahme, ermöglichen aber zugleich eine spätere Umwandlung der Mittel in dauerhaftes Eigenkapital. Für das emittierende Unternehmen entsteht dadurch Spielraum bei der Bilanzsteuerung und eine kostengünstige Alternative zu klassischen Anleihen. Für Anlegerinnen und Anleger eröffnet sich dagegen die Möglichkeit, zunächst an einer festen Verzinsung zu partizipieren und später von der Entwicklung des Aktienkurses zu profitieren.
Wandelanleihen gibt es viele. Sie unterschieden sich besonders in der Konstruktion der Rückzahlung, der Art der Emission und dem Verhältnis zwischen Anleihe und Aktie.
Diese klassische Form zählt zu den am weitesten verbreiteten wandelbaren Anleihen. Das Wandlungsrecht liegt ausschließlich beim Inhaber:
Bei Pflichtwandelanleihen ist die Umwandlung in Aktien zwingend, spätestens bei Endfälligkeit.
Diese bedingt wandelbaren Anleihen unterliegen besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Bei dieser Form liegt das Wandlungsrecht nicht beim Anleger, sondern beim Emittenten.
Diese Form erlaubt die Umwandlung in Aktien eines anderen Unternehmens als dem Emittenten.
Um Wandelanleihen kaufen zu können, brauchen Sie ein Wertpapierdepot. Der Kauf selbst unterliegt dann den üblichen Abwicklungsprozessen des Anleihemarkts.
Wandelanleihen können über die Börse oder im außerbörslichen Handel gekauft und verkauft werden. An der Börse ist das über regulierte Handelsplätze wie Xetra oder die Frankfurter Wertpapierbörse möglich. Die Papiere sind dort unter ihrer Wertpapierkennnummer (WKN) oder ISIN (International Securities Identification Number) gelistet. Der Kurs wird in Prozent des Nennwerts angegeben. Zusätzlich fällt bei Käufen innerhalb einer laufenden Zinsperiode ein Stückzins an, der unabhängig vom Börsenkurs gezahlt werden muss.
Im außerbörslichen Handel werden Wandelanleihen direkt zwischen Depotbanken, institutionellen Marktteilnehmern oder im Rahmen von Neuemissionen platziert. Der Zugang zu diesen Emissionen ist nicht immer öffentlich, insbesondere bei kleineren Tranchen oder privaten Platzierungen. Der Handel geht dann über interne Handelsplattformen oder durch Zuteilung auf Anfrage. Die Kursstellung kann dabei von den öffentlichen Börsenkursen abweichen.
Für Privatanleger sind börsengehandelte Wandelanleihen in der Regel die bessere Variante. Die Veröffentlichung der Anleihebedingungen, die standardisierte Abwicklung über das Depot und die jederzeit einsehbaren Kursdaten geben der Geldanlage die nötige Transparenz.
Wichtig für die Auswahl ist neben dem Kurs aber auch die Frage, ob die Wandelanleihe in Aktien des Emittenten oder eines Dritten gewandelt werden kann und ob ein Rückzahlungsanspruch zum Nennwert abgesichert ist. Auch die Liquidität der Anleihe und das tägliche Handelsvolumen beeinflussen den praktischen Zugang zur Anlageform.
Die Zinserträge aus Wandelanleihen unterliegen der Abgeltungsteuer. Sie werden wie bei klassischen festverzinslichen Wertpapieren mit 25 % und gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Die Kapitalerträge sind zum Zeitpunkt der Zinszahlung steuerpflichtig.
Kommt es zur Wandlung, gelten die steuerlichen Regelungen für Veräußerungsgeschäfte. Der Umtausch selbst stellt dabei keinen steuerpflichtigen Vorgang dar. Erst der spätere Verkauf der erhaltenen Aktien führt zu einem Veräußerungsgewinn, der ebenfalls der Abgeltungsteuer unterliegt. Als Anschaffungskosten gelten in diesem Fall die ursprünglichen Erwerbskosten der Wandelanleihe. Und: Der Zeitpunkt der Wandlung bestimmt den Beginn der Haltedauer für die steuerliche Betrachtung.
Verluste aus der Rückzahlung oder dem Verkauf von Wandelanleihen können übrigens mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine steuerliche Sonderbehandlung für Wandelanleihen besteht aber nicht.
Außerdem kann die steuerliche Behandlung von Pflichtwandelanleihen oder CoCo-Bonds in Einzelfällen abweichen, wenn sie bereits bei Emission dem Eigenkapital zugeordnet wurden. In diesem Fall entfällt der Zinscharakter, wodurch eine andere steuerliche Einordnung möglich wird.
Wandelanleihen werden als Nominalbeträge ins Depot eingebucht. Das bedeutet: Der Bestand wird nicht in Stückzahlen erfasst, sondern in einem festgelegten Geldwert, meist in 1.000-Euro-Schritten pro Anleihe. Die Bewertung erfolgt in Prozent des Nennwerts, ergänzt um den anteiligen Stückzins. Kursangaben beziehen sich ausschließlich auf den Preis des Papiers, nicht auf bereits aufgelaufene Zinsen. Der Stückzins wird zusätzlich zum Kurswert erhoben und bei der nächsten Zinszahlung automatisch verrechnet.
Die Kursstellung ist börsentäglich. Einflussgrößen sind unter anderem die Bonität des Emittenten, der verbleibende Kuponzeitraum sowie die erwartete Kursentwicklung der zugrunde liegenden Aktie. Für Sie als Investor oder Investorin ergibt sich daraus ein Preis, der sowohl die festgelegten Anleihebedingungen als auch das potenzielle Wandlungsverhältnis in Aktien berücksichtigt. Das festgelegte Wandlungsverhältnis in Aktien, die Laufzeit und die Möglichkeit zur Umwandlung fließen ebenfalls in die Preisbildung ein.
Neben Kurs und Zinsertrag spielt bei Wandelanleihen auch die Differenz zwischen Marktpreis und rechnerischem Umwandlungswert eine Rolle. Dieser Abstand wird als Premium bezeichnet und ist eine zentrale Bewertungskennzahl.
Der Premium beschreibt die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs der Wandelanleihe und dem rechnerischen Umwandlungswert in Aktien. Er zeigt, wie viel Prozent Sie mehr bezahlen würden, wenn Sie auf eine sofortige Wandlung in Aktien verzichten.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Marktwerts der Wandelanleihe im Verhältnis zum inneren Wert. Der innere Wert ergibt sich aus dem aktuellen Kurs der Aktie multipliziert mit dem Wandlungsverhältnis. Liegt der Kurs der Wandelanleihe über diesem Wert, ergibt sich ein positiver Premium. Je höher dieser ausfällt, desto teurer ist die Anleihe im Vergleich zur zugrunde liegenden Aktie. Ein hoher Premium bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit einer profitablen Wandlung aus Ihrer Sicht sinkt. Gleichzeitig steigt der Anteil der Verzinsung und der Sicherheitskomponente im Gesamtpreis.
Außerdem zeigt die Praxis, dass Wandelanleihen mit geringem Premium eine höhere Sensitivität gegenüber Kursbewegungen der Aktie haben. Umgekehrt reagieren Papiere mit hohem Premium stärker auf Änderungen des Zinsniveaus. Besonders in Fonds, die auf Wandelanleihen spezialisiert sind, ist die Analyse des Premiums bei der Gewichtung einzelner Titel sehr wichtig. Da Wandelanleihen grundsätzlich die Option beinhalten, in viele Aktien des Emittenten umzuwandeln, beeinflusst übrigens auch die erwartete Kursentwicklung dieser Aktien die Höhe des Premiums.
Diese Form der Geldanlage richtet sich insbesondere an Personen mit mittlerer Risikoneigung, die ihr Portfolio streuen und zugleich auf langfristige Unternehmensentwicklungen reagieren wollen. Als Inhaber der Wandelanleihe haben Sie nämlich ein verbrieftes Recht, das je nach Marktlage genutzt werden kann. Ohne aber eine unmittelbare Verpflichtung zur Umwandlung.
Aber auch die konkrete Form der Wandelanleihe entscheidet darüber, für wen sie geeignet ist. Während eine normale Wandelanleihe dem Gläubiger ein Wahlrecht einräumt, führen Wandelanleihen mit Wandlungspflicht automatisch zur Lieferung von Aktien. Unabhängig vom jeweiligen Kurs. Solche Produkte eignen sich für Investoren mit hoher Risikotoleranz.
Wer Transparenz, feste Laufzeiten und unmittelbare Beteiligung bevorzugt, kann sich fürs Crowdinvesting entscheiden. Hier wird direkt in unternehmerische Projekte, ohne Umwandlung, ohne Rücktausch in Anleihen und ohne Optionsmechanismus investiert. Außerdem können Sie damit unmittelbar einen Beitrag an nachhaltigen und sozialen Projekten leisten. Und das mit planbaren Bedingungen.